Die Grundlage meiner Vergütung als Rentenberater ist – wie bei Anwälten auch – das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Kosten der Rentenberatung hängen im Wesentlichen von dem zu behandelnden Sachverhalt und dem damit einhergehenden Aufwand ab. Einfluss nimmt auch, ob die Angelegenheit außergerichtlich, im Widerspruchsverfahren oder in Klageverfahren der 1. oder 2. Instanz erledigt werden kann.
Für eine Erstberatung kann gesetzlich eine Gebühr von maximal 190 EUR (226,10 EUR inkl. MwSt) berechnet werden.
Diese Gebühr wird in der Regel für ein Beratungsgespräch mit einer Dauer von 60 Minuten berechnet.
Das Honorar für weitere Tätigkeiten berechne ich ebenfalls in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder durch eine Honorarvereinbarung mit Ihnen.
Im Widerspruchs- oder Klageverfahren können gesonderte Gebühren anfallen, die ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ermittelt werden.
Übrigens: Das Honorar für die Rentenberatung können Sie im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Möglicherweise übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Rechnung für die Beratung. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Dr. Holger Zielonka Büro Hannover
Am Friedhof 3
Georgstr. 38
31303 Burgdorf
III. / OfficeClub
05136 9202275
0511 87453134
kanzlei@drz-b.de Rentenberatung@drz-b.de Betriebsratrentenrat@drz-b.de